(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Andreas Gerber Fensterlösungen GbR (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Lieferung und Montage von Fenstern, Rollladensystemen, Fensterzubehör und verwandten Produkten und Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Bei Aufträgen über 1.000 € wird eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist nach vollständiger Lieferung und Montage innerhalb von 14 Tagen fällig.
(3) Bei Aufträgen unter 1.000 € ist der Gesamtbetrag nach Abschluss der Montage innerhalb von 14 Tagen fällig.
(4) Skonti oder Rabatte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(1) Liefertermine werden individuell vereinbart und sind von der Verfügbarkeit der Materialien und der Produktion beim Hersteller abhängig.
(2) Der Auftragnehmer führt die Montage gemäß den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere unter Einhaltung der einschlägigen DIN-Normen und RAL-Richtlinien, durch.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zum Montageobjekt gewährleistet ist und die Baustelle vorbereitet ist. Verzögerungen, die aus mangelnder Vorbereitung des Auftraggebers resultieren, gehen zu dessen Lasten.
(4) Teillieferungen sind zulässig, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
(1) Nach Abschluss der Montagearbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch Auftraggeber und Auftragnehmer.
(2) Bei der Abnahme festgestellte Mängel werden im Abnahmeprotokoll dokumentiert. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung ab, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftragnehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
(2) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache liefern (Ersatzlieferung).
(4) Herstellergarantien bestehen zusätzlich und unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung. Nähere Angaben zu Garantiebedingungen einzelner Hersteller werden auf Anfrage mitgeteilt.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter /datenschutz abrufbar ist.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: August 2026